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Erfassung von Höhlenbäumen im Staats-, Kommunal- und Körperschaftswald, außerhalb von Schutzgebieten, im Landkreis Oberallgäu

Höhlenbäume sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Lebensstätten. Sie werden von höhlenbrütenden Vogelarten angelegt oder entstehen durch Verwitterungsprozesse. Ferner entstehen durch Blitzrisse oder abblätternder Borke Quartiere für Spaltenbewohner. Sie dienen verschiedenen Vögeln, Fledermäusen und Bilchen zur Aufzucht des Nachwuchses und als Ruheplatz oder Winterquartier. Nach den Waldbaugrundsätzen für den Bayerischen Staatsforst sind Horst- und Höhlenbäume als Lebensstätten bis zu ihrem Zerfall zu erhalten. Oftmals sind jedoch den Förstern solche Höhlenbäume nicht bekannt, so dass es zu Fällungen kommt. Im Rahmen des LBV-Projektes wurden 2015 auf knapp 138 Hektar flächig alle Höhlen- und Biotopbäume erfasst. Insgesamt wurden 361 Bäume kartiert. Zusammen mit beachtlichen 223 bereits vom Revierleiter markierten Stämmen ergibt sich eine Gesamtzahl von 584 Biotopbäumen. Abzüglich der bereits abgestorbenen Totholz-Stämme, die ihre Funktion nur noch für eine begrenzte Zeit erfüllen können, sowie zahlreicher Bäume ohne Biotopbaumstruktur reduziert sich die Gesamtsumme auf 398 echte Biotopbäume, was einen Durchschnittswert von 2,9 Biotopbäumen pro Hektar ergibt. Viele der erfassten Bäume erfüllen gleichzeitig mehrere Funktionen, wie beispielsweise Bäume mit Großhöhlen, Spalten, Pilzkonsolen bzw. Faulstellen. In Absprache mit den Bayerischen Staatsforsten wurden die Höhlen- und Biotopbäume mit einer gelben Wellenlinie markiert.

Quellenangabe:

Mittermeier, B., Weixler, K., Kraft, B. (2015): Erfassung von Höhlenbäumen im Staats-, Kommunal- und Körperschaftswald, außerhalb von Schutzgebieten (Landkreis Oberallgäu). Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Landesbundes für Vogelschutz e.V., Hilpoltstein. 14 Seiten

Kontakt:

LBV BGS Schwaben
Brigitte Kraft
Vogelmannstr. 6, 87700 Memmingen
Tel.: 08331/901182
email: schwaben@lbv.de